Patienteninformation

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Behandlungsbedingungen

Informationen für Privatversicherte und Beihilfeversicherte

In der letzten Zeit erhalten wir zunehmend Rückmeldungen von Patienten, dass  eine volle Kostenübernahme für eingereichte Honorarrechnungen abgelehnt worden sei. Dies betrifft insbesondere Beihilfeversicherte. 

Für GKV-Behandlungen verhandeln Heilmittelverbände und der GKV-Spitzenverband über die Preise und legen diese verbindlich fest. Bei Privatpatienten gibt es keine einheitliche Leistungsbeschreibung, die Dauer, konkreten Inhalt und Umfang der Therapie sowie dazugehörige Gebühren festgelegt. Auch bei der Beihilfe handelt es sich um interne Regelungen zwischen dem Staat und seinen Bediensteten, auf die wir als Heilmittelerbringer keinen Einfluss haben. Dies führt schon seit Jahren immer wieder zu vielen Diskussionen zwischen Patienten, der Beihilfe bzw. den privaten Versicherungsgesellschaften und uns als Leistungserbringer. Während im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen in den letzten Jahren regelmäßige Tariferhöhungen stattgefunden haben, wurden die Beihilfesätze kaum angepasst. Gleichzeitig sind, wie auch in anderen Bereichen, auch für uns als Praxisinhaber, die Kosten in den letzten Jahren enorm gestiegen. 
 
Es ist üblich, dass Beihilfeberechtigte für ihre Behandlung etwas dazu bezahlen. Allein das zeigt schon, dass die beihilfefähigen Höchstsätze nicht die durchschnittliche oder marktübliche Vergütung widerspiegeln. Es handelt sich hierbei auch nicht um eine Preisliste, schon gar nicht um eine amtliche, also eine Art staatliche Gebührenordnung. Von der Beihilfe ist es nicht vorgesehen, dass sie die vollen Kosten übernimmt. Die Beihilfe ist keine Vollversicherung für Beamte! Das bestätigt auch das BMI: „ Die Beihilfe ergänzt lediglich die zumutbare Eigenvorsorge“. 
 
Wir bitten Sie daher vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung anzufragen, in welcher Höhe die Kosten für Logopädie erstattet werden und wie hoch Ihr Eigenanteil sein wird. 
 
Zwischen Therapiepraxis und Privatpatient wird ein Behandlungsvertrag abgeschlossen (Dienstvertrag gem. §611ff. BGB): Der Heilmittelerbringer verpflichtet sich darin, seine definierte therapeutische Leistung zu erbringen und der Patient verpflichtet sich, den Therapeuten, den vereinbarten Preis für die erbrachte Leistung, unabhängig von der Erstattung durch die PKV zu zahlen.
Der Privatpatient hat mit seiner privaten Krankenversicherung einen Vertrag abgeschlossen, auf dessen Grundlage die Heilmittelkosten übernommen werden. Die vertraglich festgelegten Voraussetzungen zur Kostenerstattung der erbrachten Leistung durch die private Krankenkasse sind:
 
1. Eine ärztliche Verordnung, aus der die Indikation zur Heilmitteltherapie ersichtlich wird
2. Die Leistungserbringung erfolgt durch einen Therapeuten, der gemäß Gesetz eine entsprechende Berufsbezeichnung führen darf.
 
Wie berechnen wie das Honorar für Privatpatienten und Beihilfeberechtigte Patienten?
 
 Nachdem wir intern über die Empfehlung der logopädischen Berufsverbände (1,8-2,3 facher Vergütungssatz), das Fehlen einheitlicher Tarifverträge für Privatpatienten sowie die Argumente von Ihnen als Patienten diskutiert haben, schließen wir uns der bewährten Verfahrensweise von anderen logopädischen Praxen an, die aktive therapeutische Maßnahme mit dem 1,5 fachen Vergütungssatz zu berechnen. Die genauen Zahlen dazu entnehmen Sie bitte dem Formular Privatpreise.
 
Wenn sie sich noch umfangreicher über die private Preisgestaltung und die Rechtsprechung zu diesem Thema informieren möchten, empfehlen wir Ihnen die Internetseite www.privatpreise.de

Videos / Anleitungen

Liebe Eltern, liebe Patienten!
 
Wir möchten Ihnen mit verschiedenen Übungsvideos das Üben zu Hause erleichtern. Hierdurch vertieft sich das Gelernte oder es können auch Behandlungspausen überbrückt werden. Auf vielfachen Wunsch, haben wir zwei erste Übungsvideos und eine Audio – Meditation erstellt.
 

Video 1  | Lockerungs- und Atemübungen | Mundmotorische Störungen | im Sitzen

 
Das erste Video richtet sich an neurologische Patienten. Alle Übungen werden langsam und genau angeleitet und können auch bei Bewegungseinschränkungen durchgeführt werden. Im ersten Teil stelle ich Bewegungen in Verbindung mit der Ausatmung  vor, welche den Körper sanft lockern, aktivieren sowie die Koordinationsfähigkeit fördern. Alle Übungen werden im Sitzen ausgeführt und sind auch für Rollstuhlfahrer geeignet. Für die mundmotorischen Übungen kann ein Handspiegel hinzugenommen werden. Die Übungen eignen sich gut als tägliches Trainingsprogramm und stärken die gesamte Atemfunktion und den orofazialen Bereich. Gezielte Sprechübungen können bei Bedarf aufbauend verwendet werden.

Kategorien:
Atemübung, Bewegungsübungen, Entspannung, Mundmotorik, Logopädie, Dysarthrie, Aphasie, ALS, MS, Parkinson 

Video 2 | Atem- und Stimmübungen – funktionale Dysphonie

Das zweite Video zeigt verschiedene Atem- und Stimmübungen im Stehen. Sie sollten dazu bequeme Kleidung tragen und können evtl. kleine Gewichte oder Sandsäckchen zum Üben mit verwenden.


Kategorien:

Atemübung, Bewegungsübungen, Entspannung, Stimmübungen, Logopädie, funktionelle und organische Dysphonie

3. Meditation – Entspannung als Audio-Aufnahme

 
In dieser Meditation leite ich Sie durch ihren Körper und führe Sie in eine tiefe Entspannung. Sie lernen ihre Gefühle zu beobachten und negative Gefühle auf sanftem Weg loszulassen. Bei regelmäßigem Üben, können Sie ihre Gesundheit und ihre Stimmungen positiv beeinflussen. Die Meditation eignet sich für Anfänger und Fortgeschrittene.
 

Sie möchten mehr zum Thema Entspannung und Meditation erfahren? Unter www.stefanie-juds.de finden Sie regelmäßig Angebote zu verschiedenen Meditationen (online und in Präsenz).

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